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Arten der Mitgliedschaft:
Die Mitglieder unseres Vereines gliederen sich in ordentliche,außerordentliche und Ehrenmitglieder
Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
Außerordentliche (unterstützende) Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages fördern.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Dienste um den Verein ernannt werden. -
Erwerb der Mitgliedschaft:
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Mitglieder des Vereines können alle physischen Personen werden, die unbescholten sind, die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und eine Beitrittserklärung vollständig ausgefüllt dem Vorstand übergeben.
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Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert erden.
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Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
Beendigung der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
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Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
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Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
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Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
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Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
- Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
- Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
- Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel derMitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
- Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
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Derzeit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 18.00 €uro (ab dem Verechnungsjahr 2006). Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ist in der Generalversammlung zu beschließen.
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166 Mitglieder, davon 152 Ordentliche Mitglieder und 12 Außerordentliche Mitglieder und 2 Ehrenmitglieder (Männer).
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Bei den Ordentlichen Mitgliedern sind 143 Männer und 9 Frauen.
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Bei den Außerordentlichen Mitgliedern sind 8 Männer und 4 Frauen.
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Insgesamt sind wir 153 Männer und 13 Frauen.
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Unser Vorstand von 2006 bis 2009 besteht aus 16 Kameraden und 2 Ehrenmitgliedern. Auch 2 Rechnungsprüfer sind bestellt.
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Unser ältestes Mitglied ist Kamerad OSR Hugo Müller, geb. am 7. Mai 1914, Mitglied seit 1935 (Ab Sept. 1935 beim Alten Österreichischen Bundesheer und von Herbst 1938 bis Dez. 1945 Deutsche Wehrmacht und französische Kriegsgefangenschaft).
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Unser jüngstes Mitglied ist dzt. (März 2008) Kamerad Ing. Gerhard Hatheier Jr., geb. 26.10. 1981. Mitglied seit 23. Mai 2007.
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